Einreise nach Mauritius

Reiseanforderungen

Nachfolgender Text ist eine Google Übersetzung von der Webseite des mauritischen Passport And Immigration Office.

Infos zu Flügen nach Mauritius finden Sie hier auf meiner Seite.

Für die Einreise/Ausreise aus Mauritius ist ein Reisepass erforderlich 

Jede Person, die Mauritius betritt oder verlässt, muss dem Zollbeamten einen gültigen Reisepass vorlegen, der ihm von oder im Namen der Regierung eines Landes ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit oder Staatsbürger diese Person ist, oder ein anderes Regierungsdokument, das für die Reise und den Nachweis der Staatsangehörigkeit bestimmt ist oder Staatsbürgerschaft und Identität dieser Person zur Zufriedenheit des Zollbeamten.

Nicht anerkannte Reisepässe

Ein von einer der folgenden Regierungen ausgestellter Reisepass wird  nicht  als gültiges Reisedokument für die Einreise nach Mauritius anerkannt:-

  • Taiwan
  • Türkische Republik Nordzypern.
  • Großbritannien – Britisches Territorium im Indischen Ozean

Hinweis

  • Inhaber von nicht anerkannten Pässen, Staatenlose, Flüchtlinge und Inhaber von Reisedokumenten sollten ein Einreisevisum beantragen und erhalten, bevor sie eine Reise nach Mauritius unternehmen, mit Ausnahme von Inhabern eines taiwanesischen Passes, denen bei der Ankunft ein Visum für 60 Tage gewährt werden kann.

Jede Person, die nach Mauritius einreist, muss

  • Im Besitz eines Reisepasses oder eines anderen anerkannten Reisedokuments sein, das über die beabsichtigte Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist;
  • Inhaber eines gültigen Hin- und Rückflugtickets für die Rückreise in sein Herkunfts- oder Wohnsitzland;
  • berechtigt sein, wieder in sein/ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland einzureisen;
  • über ausreichende Mittel verfügen, um die Kosten seines/ihres Aufenthalts zu decken;
  • Haben Sie eine bestätigte Hotelbuchung oder Sponsoring für die Unterkunft;
  • ohne gültigen Aufenthaltstitel keine Erwerbstätigkeit ausüben;

Notiz

Ausländer, die zum Wohnen / Arbeiten nach Mauritius reisen, sollten im Besitz einer gültigen Einreise-Aufenthaltserlaubnis sein